02. Mai 2023

Referenzauskünfte: Die wichtigsten Punkte

Referenzauskünfte

Aussagekräftige und korrekte Arbeitszeugnisse sind auf dem Stellenmarkt sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer nach wie vor ein wichtiges Instrument bei der Rekrutierung. Ergänzend zum Arbeitszeugnis werden potenzielle Arbeitgeber zusätzlich mündliche Referenzen einholen, welche zusammen mit dem Arbeitszeugnis über den Erfolg einer Bewerbung durchaus mitentscheidend sein können.

Von: Rolf Müller, Nicole Vögeli Galli  

Rolf Müller

Seit seinen Tätigkeiten beim Personalamt des Kantons Zürich (1995–2000) sowie als Leiter Rechtsdienst des Schweizerischen Baumeisterverbandes (2000–2003) beschäftigt sich der Autor schwergewichtig mit dem Arbeitsrecht, namentlich mit dem Gesamtarbeitsvertragsrecht und dem öffentlichen Personalrecht. Im Jahre 2003 trat er als Partner bei Küng & Vögeli Rechtsanwälte (vormals Engel & Küng Rechtsanwälte) ein. Seit dem Jahr 2000 ist er in diversen Lehrgängen und Weiterbildungen als Ausbildungscoach und Modulverantwortlicher am CAMPUS SURSEE Bildungszentrum Bau AG aktiv. 2009 hat er die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen.

Dr. Nicole Vögeli Galli

Nach mehrjähriger Tätigkeit am Arbeitsgericht Zürich und im Rechtsdienst einer Grossbank ist die Autorin seit 2000 als Rechtsanwältin tätig. 2002 erfolgte der Eintritt als Partnerin bei Küng & Vögeli Rechtsanwälte (vormals Engel & Küng Rechtsanwälte). 2007 hat sie die Ausbildung zur Fachanwältin SAV Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen. WEKA Business Media engagiert sie seit 2007 als Referentin für arbeitsrechtliche Themenbereiche.

Allerdings muss das Bewusstsein vorhanden sein, dass bei Bewerbungen viele andere Faktoren eine zentrale Rolle spielen: Fachliche Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Alter, Geschlecht, persönliche Beziehungen etc. Hinzu kommt, dass Bewerber aus dem Ausland oft gar keine Arbeitszeugnisse vorlegen können, da in ihren Herkunftsländern nichts Vergleichbares bekannt ist. Bei vielen Bewerbungen auf eine Stelle sind Arbeitszeugnisse sodann tendenziell wichtiger als in einem Arbeitnehmermarkt.

Sowohl das Arbeitszeugnis wie auch die Referenzauskunft können einzig Auskunft über die Qualifikation des Arbeitnehmers für bestimmte Tätigkeiten bei einem bestimmten Arbeitgeber erteilen. Des Weiteren sind die Aussagen nur dann verwertbar, wenn der Verfasser die tatsächlichen Gegebenheiten wiedergibt und unzutreffende Beschönigungen weglässt. Für die Parteien des Arbeitsvertrages sind mithin nur diejenigen Arbeitszeugnisse und Referenzauskünfte letztlich verwendbar, welche korrekt abgefasst sind.

Was sind die wichtigsten Punkte bei Referenzauskünften?

  • Der Arbeitnehmer muss mit der Erteilung einverstanden sein.
  • Der frühere Arbeitgeber muss bei Vorliegen des Einverständnisses Referenzauskünfte erteilen.
  • Das Verweigern der Referenzauskunft ist zu begründen.
  • Es dürfen nur mit der Einstellung betraute Personen Auskünfte einholen.
  • Es dürfen nur dazu ermächtigte Personen Auskünfte erteilen.
  • Informelle Referenzauskünfte sind unzulässig.
  • Die Referenzauskunft folgt inhaltlich den gleichen Grundsätzen wie die Zeugnisformulierung.
  • Die Referenzauskunft darf nicht weitergehen als das schriftlich ausgestellte Zeugnis.
  • Zusätzliche Angaben oder ein aktives Kontaktieren möglicher Arbeitgeber sind einzig erlaubt, wenn es um die Mitteilung von Delikten zulasten des früheren Arbeitgebers geht.
  • Zusätzlich positive Aussagen sind eher unproblematisch, sofern sie nicht missverstanden werden können.

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