Das Schweizer Arbeitsrecht kennt verschiedene Arten von Absenzen bzw. Fehlzeiten. Von der rechtlichen Einordnung hängt die korrekte Vorgehensweise ab, was viele Personalverantwortliche in der Praxis immer wieder vor Herausforderungen stellt.
So gehen Sie rechtssicher mit Fehlzeiten in Ihrem Unternehmen um
In diesem Praxis-Seminar lernen Sie, verschiedene arbeitsrechtliche Absenzen abzugrenzen und rechtssicher zu beurteilen. Sie erfahren, wann eine Verwarnung auszusprechen ist und wie Sperrfristen zu berechnen sind. Zudem lernen Sie, was bei der Formulierung von Klauseln zur Krankentaggeldversicherung zu beachten ist und wann eine längerfristige Absenz in das Arbeitszeugnis gehört.
Ihr Praxis-Nutzen
- Sie wissen, wann ein Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverzug vorliegt.
- Sie lernen, wann eine Ferienkürzung möglich ist.
- Sie erfahren, wie Sie eine Verwarnung wegen Fernbleiben von der Arbeit entwerfen.
- Sie erhalten Tipps für die Umsetzung einer Kündigung bei Langzeit-Abwesenheit.
- Sie wissen, wie Sie eine Aufhebungsvereinbarung bei krankheitsbedingter Absenz
rechtssicher gestalten. - Sie lernen, wie Sie die vertragliche Ausgestaltung der Lohnfortzahlung umsetzen.
- Sie kennen die neuen Bestimmungen zum Vaterschafts- und Betreuungsurlaub.
Inhalte des Seminars
- Übersicht über arbeitsrechtliche Absenzen
- Formulierung von Vertragsklauseln im Zusammenhang mit Lohnfortzahlung/Krankentaggeld
- Wichtige Punkte bei der Sperrfristenberechnung
- Anwendungsbeispiel einer Ferienkürzung
- Verwarnung rechtssicher formulieren
- Kündigung bei Langzeit-Absenzen rechtssicher ausgestalten
- Formulierung von Aufhebungsvereinbarungen
- Aufnahme von Absenzen in Arbeitszeugnisse
Seminarleitung

Anna Neukom Chaney, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht
Anna Neukom Chaney ist Fachanwältin SAV Arbeitsrecht und Partnerin bei Thouvenin Rechtsanwälte KLG. Sie steht Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bezüglich aller Aspekte privat- als auch öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse beratend zur Seite und vertritt diese als langjährige Prozessanwältin auch vor Gericht.