Für Mitglieder einer Geschäftsleitung und Geschäftsführer/innen gelten im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern besondere Rechte und Pflichten. Im Falle einer Pflichtverletzung kann es sogar zu einer persönlichen Haftung kommen. Sie sind als Vertreter des Unternehmens für die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten verantwortlich.
Anforderungen an Geschäftsleitungsmitglieder aus rechtlicher Sicht kennen und erfüllen
In diesem Seminar lernen Sie die Anforderungen kennen, welche aus rechtlicher Sicht an Sie als Mitglied einer Geschäftsleitung gestellt werden. Sie erfahren, was Sie von anderen Arbeitnehmern unterscheidet, welche zusätzlichen Pflichten Sie betreffen und ob und in welchem Ausmass Sie dafür haften. Zudem erhalten Sie wertvolle Hinweise für verschiedene rechtliche Themen, die Sie in der Praxis als Geschäftsleitungsmitglied beschäftigen werden.
Ihr Praxis-Nutzen
- Sie verfügen über das nötige Know-how, um als Mitglied der Geschäftsleitung Ihren Beitrag zum Unternehmenserfolg zu leisten.
- Sie kennen die Rechte und Pflichten eines Geschäftsleitungsmitglieds aus rechtlicher Sicht sowie die Konsequenzen bei deren Verletzung.
- Sie profitieren von wertvollen Tipps zu verschiedenen Rechtsgebieten, die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit nützlich sein werden.
- Sie verstehen, was Ihre Rechte und Pflichten gegenüber den Mitarbeitern sind.
- Sie erhalten konkrete Handlungsanweisungen von zwei erfahrenen Praktikern.
Inhalte des Seminars
- Aufgaben und Verantwortlichkeit
- Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Mitglied einer Geschäftsleitung
- Haftungsprävention
- Wann und wo gehe ich als Organ der Gesellschaft Risiken ein und mit welchen Massnahmen kann dieses Risiko vermindert werden. Unterschied zur Haftung als Arbeitnehmer.
- Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern
- Welches sind die besonderes heiklen Aspekte bei der Einstellung und der Entlassung von Mitarbeitern
- Fürsorgepflichten als Vertreter der Arbeitgeberin gegenüber den Mitarbeitern
- Welche Massnahmen sind zu treffen, damit die Gesellschaft als Arbeitgeberin ihren Fürsorgepflichten gegenüber den Mitarbeitern nachkommen kann.
- Konkurrenz- und Abwerbeverbot
- Wie stellt man sicher, dass austretende Mitarbeiter keine Kunden abwerben und das Unternehmen nicht konkurrenzieren?
- Bonus bei hohen Löhnen
- Ist der Bonus geschuldet? Was ist beim Austritt aus dem Unternehmen? Was ist mit Mitarbeiteraktien?
- Jederzeitige Erreichbarkeit
- Muss der Geschäftsführer auch am Wochenende und in den Ferien erreichbar sein? Was sagt das Arbeitsrecht dazu?
- Kündigung und Freistellung
- Muss der Bonus bei der Freistellung bezahlt werden? Und wie sieht es mit Ferien und Pauschalspesen aus?
- Weitere Themen aus rechtlicher Sicht
- Datenschutz, Steuern, etc.
Tipp: Sie haben die Möglichkeit, Ihre konkreten Fragen vorab per Mail dem Referenten zu stellen. So kann der Referent Ihre Fragen gleich vor Ort behandeln.
Seminarleitung

Dr. iur. Christoph D. Studer, Rechtsanwalt, LL.M.
Christoph D. Studer, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt und Partner der Probst Partner AG in Winterthur und Zürich, ist seit über zwanzig Jahren im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht tätig und vertritt dort die Interessen von Verwaltungsräten, Geschäftsführern und Stiftungsräten. Daneben berät er KMUs und Unternehmer im Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie bei Nachfolgeregelungen. Er publiziert regelmässig und betreut einen Blog, in dem Beiträge zu Themen um die Verantwortlichkeit von Organen veröffentlicht werden (www.organhaftung-schweiz.ch).

Roy Levy, LL.M., Fachanwalt SAV Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, Partner bei Probst Partner AG. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. Leiter des Arbeitsrechtsteams mit über 15 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht, pragmatischer Praktiker mit viel Erfahrung im Prozessieren vor Gerichten.
Zielgruppe
Angehende Geschäftsleitungsmitglieder, die noch keine oder wenig Erfahrung in ihrer Tätigkeit haben.