Die Arbeitsverhältnisse bei der öffentlichen Hand werden nicht durch das Obligationenrecht, sondern durch öffentlich rechtliche Erlasse geregelt. Das öffentliche Personalrecht unterscheidet sich somit in vielerlei Hinsicht von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen.
Mehr Sicherheit im Umgang mit dem öffentlichen Personalrecht
An diesem Seminar lernen Sie die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse kennen, insbesondere im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeurteilungen und der Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Anhand von Praxisfällen werden Sie für diese Besonderheiten sensibilisiert und auf die Unterschiede zum privatrechtlichen Arbeitsverhältnis hingewiesen. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf häufige Fallstricke und Fehlerquellen im Alltag von Personalverantwortlichen.Ihr Praxis-Nutzen
- Sie kennen die Besonderheiten des öffentlichen Personalrechts sowie die wesentlichsten Unterschiede zum privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.
- Sie üben an praktischen Fällen die Erarbeitung von personalrechtlichen Verfügungen.
- Sie kennen die Anforderungen an eine einwandfreie Kündigung durch die öffentliche Hand.
- Sie werden für das allgemeine Verwaltungsrecht und insbesondere für den erhöhten Rechtsschutz im öffentlichen Personalrecht sensibilisiert.
- Sie erhalten einen Überblick über die neueste Gerichtspraxis aus Deutschschweizer Kantonen und des Bundes.
Inhalte des Seminars
- Der Hintergrund des öffentlichen Personalrechts
- Die Entstehung respektive Begründung öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse
- Fallstudien zu Mitarbeiterbeurteilungen
- Die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses
- Verfassen einer personalrechtlichen Verfügung anhand eines Praxisfalls
- Der Rechtsschutz im öffentlichen Personalrecht
Seminarleitung

Rolf Müller
Rolf Müller war von 1995 bis 2000 juristischer Sekretär beim Personalamt des Kantons Zürich. Von 2003 bis 2024 war er als selbständiger Rechtsanwalt bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Kloten tätig und ist seit Dezember 2024 bei der Fischer Rechtsanwälte AG in Zürich. Rolf Müller ist Fachanwalt SAV Arbeitsrecht.
Zielgruppe
Personalverantwortliche und Vorgesetzte in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen sowie HR-Mitarbeitende, die von der Privatwirtschaft in die öffentliche Verwaltung gewechselt haben.