Die Arbeitsverhältnisse bei der öffentlichen Hand werden nicht durch das Obligationenrecht, sondern durch öffentlich rechtliche Erlasse geregelt. Das öffentliche Personalrecht unterscheidet sich somit in vielerlei Hinsicht von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen.
Mehr Sicherheit im Umgang mit dem öffentlichen Personalrecht
An diesem Seminar lernen Sie die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse kennen, insbesondere im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeurteilungen und der Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Anhand von Praxisfällen werden Sie für diese Besonderheiten sensibilisiert und auf die Unterschiede zum privatrechtlichen Arbeitsverhältnis hingewiesen. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf häufige Fallsricke und Fehlerquellen im Alltag von Personalverantwortlichen.Ihr Praxis-Nutzen
- Sie kennen die Besonderheiten des öffentlichen Personalrechts sowie die wesentlichsten Unterschiede zum privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.
- Sie üben an praktischen Fällen die Erarbeitung von personalrechtlichen Verfügungen.
- Sie kennen die Anforderungen an eine einwandfreie Kündigung durch die öffentliche Hand.
- Sie werden für das allgemeine Verwaltungsrecht und insbesondere für den erhöhten Rechtsschutz im öffentlichen Personalrecht sensibilisiert.
- Sie erhalten einen Überblick über die neueste Gerichtspraxis aus Deutschschweizer Kantonen und des Bundes.
Inhalte des Seminars
- Der Hintergrund des öffentlichen Personalrechts
- Die Entstehung respektive Begründung öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse
- Fallstudien zu Mitarbeiterbeurteilungen
- Die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses
- Verfassen einer personalrechtlichen Verfügung anhand eines Praxisfalls
- Der Rechtsschutz im öffentlichen Personalrecht
Seminarleitung

Rolf Müller
Herr Müller ist seit 2003 als Partner bei Küng & Vögeli Rechtsanwälte tätig, wo er sich – wie bereits bei seinen früheren Tätigkeiten für das Personalamt des Kantons Zürich (1995 – 2000) sowie für den Schweizerischen Baumeisterverband (2000 – 2003) – schwergewichtig mit arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigt. Rolf Müller ist seit dem Jahr 2000 ständiger Referent am CAMPUS SURSEE Bildungszentrum Bau. Seit 2009 ist er zudem Fachanwalt SAV Arbeitsrecht.
Zielgruppe
Personalverantwortliche und Vorgesetzte in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen sowie HR Mitarbeitende, die von der Privatwirtschaft in die öffentliche Verwaltung gewechselt haben.