Viele Menschen möchten ihren Nachlass selbstbestimmt regeln. Die Regelung des Nachlasses beginnt bereits vor dem Tod des Erblassers, indem er oder sie Verfügungen von Todes wegen plant und eventuell schon zu Lebzeiten Verfügungen trifft. Nach dem Tod kann ein/e Willensvollstrecker/in als verlängerter Arm eingesetzt werden.
Lernen Sie die Planungsinstrumente und die Kompetenzen eines Willensvollstreckers kennen
In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick rund um die Erbschaftsplanung. Sie erfahren, welche Vorkehrungen Sie als Willensvollstrecker/in lebzeitig und von Todes wegen treffen können. Zudem lernen Sie die Chancen und Probleme einer Willensvollstreckung in der Nachlassabwicklung und der Erbteilung kennen.
Ihr Praxis-Nutzen
- Sie sind in der Lage einzuschätzen, wann eine Nachlassplanung angezeigt ist.
- Sie erhalten einen Überblick über die Instrumente zur Nachlassgestaltung.
- Sie können einschätzen, wann eine Willensvollstreckung angezeigt ist.
- Sie kennen die Kompetenzen und Grenzen eines Willensvollstreckers.
- Sie erhalten einen Überblick über «Alternativen» zur Willensvollstreckung.
Inhalte des Seminars
- Instrumente zur Nachlassplanung und Nachlassgestaltung
- Gestaltungsinstrumente auf den Tod hin (Testament, Ehevertrag, Erbvertrag, Enterbung, Willensvollstreckung etc.)
- Lebzeitige Gestaltungsinstrumente (Schenkungen und andere Verfügungen)
- Versicherungen als Gestaltungsinstrumente (Lebensversicherung, BVG, Säule 3a)
- Vorsorgeauftrag mit entsprechenden Weisungen
- Verschiedene Verfügungsarten und –inhalte zur Umsetzung der Planung
- Erbe vs. Vermächtnisnehmer
- Vor- und Nacherbeneinsetzung
- Auflagen und Bedingungen
- Ersatzverfügungen
- Enterbung
- Willensvollstreckung
- Stiftung/Trust
- Willensvollstreckung
- Annahme/Ablehnung des Mandats
- Rechte und Pflichten des Willensvollstreckers
- Disziplinierung und Absetzung des Willensvollstreckers
- Honorierung des Willensvollstreckers
- Alternativen zum Willensvollstreckers
Seminarleitung
Lic. iur. Simeon Beeler, Fachanwalt SAV Erbrecht, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, Rechtsanwalt und Notar
Nach dem Studium an der Universität Bern und dem Erreichen des Anwaltspatents im Kanton Luzern arbeitete Simeon Beeler in einer mittleren Anwaltskanzlei in Luzern. Daneben erwarb er das Notariatspatent des Kantons Luzern. Seit dem Jahr 2012 ist er Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, seit dem Jahr 2016 Fachanwalt SAV Erbrecht. Im Jahr 2012 hat er seine eigene Anwaltskanzlei in Luzern eröffnet und sich im Jahr 2019 mit einem Partner (Beeler & Marbacher AG, in Luzern) zusammengeschlossen.
Zielgruppe
Treuhänder/innen, Steuer- und Vermögensberater/innen, Willensvollstrecker/innen und Juristen/innen.
Weiterbildungsplattform myEvents
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