In der Unternehmenspraxis spielen gesellschaftsrechtliche Fragen eine wesentliche Rolle. Die grosse Aktienrechtsrevision bringt bedeutsame Veränderungen, die in Form des neuen Aktienrechts am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments zur Konzernverantwortungsinitiative ist zudem bereits seit Anfang 2022 in Kraft, die Bestimmungen zu Geschlechterrichtwerten und Transparenzregeln im Rohstoffsektor gelten sogar schon seit 2021. Sich selbst einen Überblick über alle gesetzlichen Anpassungen und aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu verschaffen, ist äusserst anspruchsvoll und zeitaufwendig.
Bringen Sie in kürzester Zeit Ihr gesellschaftsrechtliches Wissen rund um das modernisierte Aktienrecht auf den neusten Stand!
In diesem Seminar erfahren Sie in kompakter Form die neusten, für Ihre Berufstätigkeit relevanten Entwicklungen im Bereich des Schweizer Gesellschaftsrechts. Dabei werden insbesondere das modernisierte Aktienrecht, die aktuelle Gerichts- und Behördenpraxis sowie rechtlich bedeutende Neuerungen aus dem Unternehmensalltag vorgestellt. Überdies haben Sie die Möglichkeit, mit Berufskolleginnen und -kollegen Erfahrungen auszutauschen und Probleme aktiv zu diskutieren.
Ihr Praxis-Nutzen
- Sie lernen die Bestimmungen des neuen Aktienrechts kennen.
- Sie halten mit den jüngsten Entwicklungen im GmbH-, Firmen- und Handelsregisterrecht Schritt.
- Sie aktualisieren und erweitern Ihr Fachwissen auf dem Gebiet des Schweizer Gesellschaftsrechts.
- Sie sparen sich die Zeit, die eingetretenen oder noch anstehenden Änderungen auf eigene Faust mühsam zu recherchieren und erhalten stattdessen für Sie zusammengestellte Unterlagen zu diesen Anpassungen.
- Sie können die erlangten Kenntnisse in Ihrer Berufstätigkeit anwenden sowie umsetzen und sind im Unternehmensalltag für rechtliche Risiken sensibilisiert.
- Sie haben Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen und juristische Probleme aus Ihrem Berufsalltag zu diskutieren.
Inhalte des Seminars
Aktuelle Entwicklungen- Aktienrecht: Alle Veränderungen aufgrund des modernisierten Aktienrechts, insbesondere:
- Aktienkapital in Fremdwährung: Anpassung an das neue Rechnungslegungsrecht (komplette Rechnungslegung in Fremdwährung möglich, Überprüfung der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften erfolgt nach Fremdwährung); statutarisch notwendiger Inhalt und Eintragung im Handelsregister
- Kapitalherabsetzung bei Unterbilanz sowie «Harmonika»: Präzisierungen bei der Kapitalherabsetzung zur Behebung einer Unterbilanz (insb. Inhalt Revisionsbericht und Umgang mit stillen Reserven); gesetzliche Regelung des Kapitalschnittes (Gleichzeitige Herabsetzung und Erhöhung des Aktienkapitals, sog. «Harmonika»)
- Kapitalband: Ersatz der bestehenden genehmigten Kapitalerhöhung; Ermächtigung des VR während einer Dauer von maximal fünf Jahren das Aktienkapital innerhalb von Sperrziffern herauf- wie herabzusetzen
- Zwischendividenden: Gesetzliche Regelung zur Entrichtung von Zwischendividenden; statutarische Grundlage und zu prüfender (vereinfachter) Zwischenabschluss
- Anpassung der Stimmrechtsvertretung von Aktionären: Unzulässigkeit der Organ- und Depotstimmrechtsvertretung bei börsenkotierten Gesellschaften; unabhängige Stimmrechtsvertretung und einhergehende Pflichten
- Neuerungen bei den Aktionärsrechten: Auskunftsrecht ausserhalb der GV sowie Einsichtsrecht; Einberufungs-, Traktandierungs- & Antragsrecht sowie Anspruch auf Sonderuntersuchung mit angepassten Schwellenwerten
- Anpassungen bezüglich Vorbereitung und Durchführung von GV: Fristen für Traktandenvorbringen; Mindestvorgaben für Einberufung; Verwendung elektronischer Mittel (direct voting, indirect voting, virtuelle GV)
- Umgang mit Interessenkonflikten: Meldepflicht von VR-Mitgliedern und anschliessende Handlungspflicht des VR
- Überwachung der Zahlungsfähigkeit durch den VR: Handlungspflichten des VR zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit
- Aufnahme der Bestimmungen der VegüV: Umfassende Bestimmungen zur Vergütung bei börsenkotierten Gesellschaften werden ins OR überführt
- Geschlechterrichtwerte: Richtwerte für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung mit Begründungs- und Förderungspflicht bei Nichteinhaltung
- Transparenz bei Rohstoffunternehmen: Offenlegung der Zahlungen an staatliche Stellen
- GmbH-Recht: Bedeutung der revidierten Aktienrechtsbestimmungen für das GmbH-Recht (siehe oberhalb) sowie aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung
- Firmenrecht: Neuste Praxis und mögliche Fallstricke
- Handelsregisterrecht: Aktuelle Änderungen der Handelsregisterverordnung (in Kraft seit Januar 2021)
- Schnittstellen zum Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht im Zeitalter der Blockchain
Seminarleitung

Prof. PD Dr. Beat Brändli
Prof. PD Dr. Beat Brändli ist selbständiger Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Schiffbau Rechtsanwälte in Zürich (www.schiffbau.legal), ordentlicher Professor an der Zurich Law School (www.zurichlawschool.ch) sowie nebenamtlicher Bezirksrichter im Kanton Aargau. Neben seiner praktischen Tätigkeit und Lehre doziert er regelmässig auch an den Hochschulen Zürich, St. Gallen, an der Kalaidos Fachhochschule Schweiz sowie im Ausland. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im nationalen und internationalen Gesellschafts-, Finanzmarkt- und Zivilprozessrecht.
Zielgruppe
Rechtsanwälte/innen, Notare/innen und Unternehmensjuristen/innen, Treuhänder/innen, Mitarbeitende von Justiz- und Verwaltungsbehörden sowie sonstige Fach- und Führungskräfte.