Wie kann eine Kündigung vor Stellenantritt korrekt ausgesprochen werden? Was gilt es bei der Verfassung einer Freistellungsvereinbarung zu beachten? Spezialfälle bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen in der Praxis immer wieder zu Fragen.
Heikle und spezielle Kündigungsfälle kompetent und rechtssicher handhaben
In diesem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen rund um die Kündigung von Arbeitsverhältnissen und erfahren, wie Sie auch bei heiklen und speziellen Fällen korrekt vorgehen. Sie lernen Kündigungs-Alternativen kennen und profitieren von Inputs für die Formulierung von Aufhebungs- und Freistellungsvereinbarungen. Das in der HR-Praxis allgegenwärtige Thema der Sperrfristen wird anhand praktischer Fälle vertieft.
Ihr Praxis-Nutzen
- Sie kennen die aktuelle Rechtslage bei Kündigung vor Stellenantritt.
- Sie lernen die «aussergesetzlichen Missbrauchstatbestände» kennen, welche das Bundesgericht in den letzten Jahren anerkannt hat.
- Sie erfahren, welche Anpassungen in Betriebsabläufen notwendig sind, um missbräuchliche Kündigungen zu minimieren.
- Sie kennen die Problemstellungen im Zusammenhang mit Änderungskündigungen und vermeiden rechtliche Stolperfallen.
- Sie treffen rechtssichere Entscheide im Zusammenhang mit Sperrfristen, dank vertieftem Know-how in diesem Bereich.
- Sie erhalten einen Überblick über ausgewählte neuere Rechtsprechung zu den Themen des Seminars.
Inhalte des Seminars
- Kündigung vor Stellenantritt
- „Aussergesetzliche Missbrauchstatbestände“
- Vertiefung der Kündigung zur Unzeit/ Praxisfälle
- Änderungskündigung
- Formulierungsvorschläge für Freistellung und Freistellungsvereinbarungen
- Formulierungsvorschläge für Aufhebungsvereinbarungen
- Aktuelle Rechtsprechung
Seminarleitung

Leena Kriegers-Tejura, LL.M., Fachanwältin SAV Arbeitsrecht
Nach dem Studium an der Universität Zürich und einem Nachdiplomstudium im Europarecht in Lausanne arbeitete Frau Kriegers-Tejura am Bezirksgericht Bülach und erwarb 1999 das züricherische Rechtsanwaltspatent. Nach mehrjähriger Tätigkeit in einer mittelgrossen Wirtschaftskanzlei in Zürich machte sich Frau Kriegers-Tejura 2007 selbständig und ist heute Partnerin der Anwaltskanzlei Morad Bürgi & Partner in Zürich mit Schwerpunkt Arbeits- und Vertragsrecht. Zudem ist sie Dozentin/Expertin an diversen Fachhochschulen, Höheren Fachschulen (Nebenberuf) und Erwachsenenbildungsinstitutionen und publiziert regelmässig zu arbeitsrechtlichen Themen.