Im Arbeitsrecht gibt es immer wieder Situationen, welche die Arbeitgeberseite teuer zu stehen kommen. Gründe dafür können mannigfaltig sein: Fehlende Abklärungen, Missachten von gesetzlichen Pflichten oder voreilige Entscheidungen.
So minimieren Sie das Risiko teurer Prozesse und Nachzahlungen
In diesem Seminar sensibilisieren wir Sie auf besonders heikle, praxisrelevante Arbeitsrechtsthemen, bei welchen Sie das Risiko von teuren Prozessen und Nachzahlungen minimieren können, wenn Sie gewisse Vorgehensweisen beachten. Zudem frischen Sie Ihr Wissen auf und vertiefen anhand von Praxisfällen und neuster Rechtsprechung Ihre Kenntnisse.
Ihr Praxis-Nutzen
- Sie kennen die Abgrenzung zwischen Freelancern und angestellten Arbeitnehmern und sind sich den Tücken und Risiken dieser Qualifizierung bewusst.
- Sie kennen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung und die Folgen der ungerechtfertigten fristlosen Kündigung. In Zweifelsfällen können Sie auf Alternativlösungen zurückgreifen.
- Sie wissen über die wichtigsten Verhaltensregeln im Zusammenhang mit einer Massenentlassung und einem Betriebsübergang Bescheid.
- Sie sind sich der Bedeutung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutz der persönlichen Integrität des Arbeitnehmers, insbesondere zur Vermeidung von Mobbing und sexueller Belästigung gemäss Gleichstellungsgesetz, bewusst.
- Sie kennen die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei älteren und langjährigen Mitarbeitern aufgrund der neueren Rechtsprechung und setzen diese im Alltag rechtssicher um.
Inhalte des Seminars
- Abgrenzung Arbeitnehmer/Auftragnehmer
- Fristlose Kündigung
- Folgen der ungerechtfertigten fristlosen Kündigung
- Alternativen zur fristlosen Kündigung
- Massenentlassung / Betriebsübergang
- Konsultations- und Informationspflichten des Arbeitgebers
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Mobbing, sexuelle Belästigung)
- Erhöhte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei älteren und langjährigen Mitarbeitern – Konsequenzen in der Praxis.
Seminarleitung

Leena Kriegers-Tejura, LL.M., Fachanwältin SAV Arbeitsrecht
Nach dem Studium an der Universität Zürich und einem Nachdiplomstudium im Europarecht in Lausanne arbeitete Frau Kriegers-Tejura am Bezirksgericht Bülach und erwarb 1999 das züricherische Rechtsanwaltspatent. Nach mehrjähriger Tätigkeit in einer mittelgrossen Wirtschaftskanzlei in Zürich machte sich Frau Kriegers-Tejura 2007 selbständig und ist heute Partnerin der Anwaltskanzlei Morad Bürgi & Partner in Zürich mit Schwerpunkt Arbeits- und Vertragsrecht. Zudem ist sie Dozentin/Expertin an diversen Fachhochschulen, Höheren Fachschulen (Nebenberuf) und Erwachsenenbildungsinstitutionen und publiziert regelmässig zu arbeitsrechtlichen Themen.
Zielgruppe
Personalverantwortliche und ihre Mitarbeitenden, Führungskräfte und Geschäftsführer von KMU.
Weiterbildungsplattform myEvents
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