Welche Stolpersteine sind im Umgang mit Aufhebungsvereinbarungen zu berücksichtigen? Was gilt es bei der Verfassung einer Freistellungsvereinbarung zu beachten? Diese Spezialfälle bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen in der Praxis immer wieder zu Fragen und Unsicherheiten.
Rechtssichere Ausgestaltung von Aufhebungs- und Freistellungsvereinbarungen
In diesem Praxis-Seminar lernen Sie die beiden Kündigungsalternativen im Detail kennen und erfahren, wie Sie diese in der Praxis rechtssicher abwickeln. Sie wissen, wann es sinnvoll ist eine Freistellung anstelle einer fristlosen Kündigung einzugehen und verstehen, was das Verzichtsverbot in Aufhebungsvereinbarungen konkret bedeutet. Anhand praktischer Fälle erhalten Sie Inputs für die rechtssichere Formulierung von Aufhebungs- und Freistellungsvereinbarungen.
Ihr Praxis-Nutzen
- Sie wissen, wann eine Aufhebungsvereinbarung oder Freistellung sinnvoll ist.
- Sie lernen, was es bei der Verfassung einer Aufhebungsvereinbarung zu beachten gilt.
- Sie erfahren, welche Konsequenzen eine Freistellung für die Vertragsparteien hat.
- Sie verstehen, was das Verzichtsverbot gemäss Art. 341 OR bedeutet.
- Sie erarbeiten Musterformulierungen für Aufhebungs- und Freistellungsvereinbarungen.
- Sie erlangen Sicherheit bei der Herangehensweise an neue Vereinbarungstypen.
- Sie erhalten einen Überblick über ausgewählte neuere Rechtsprechung.
Inhalte des Seminars
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Aufhebungsvereinbarung / Freistellung
- Freistellungsvereinbarung / Einseitige Freistellung
- Formulierungsvorschläge für Freistellung und Freistellungsvereinbarungen
- Formulierungsvorschläge für Aufhebungsvereinbarungen
- Aktuelle Rechtsprechung
Seminarleitung

Leena Kriegers-Tejura, Lic. iur. Rechtsanwältin, LL.M. Fachanwältin SAV Arbeitsrecht
Nach dem Studium an der Universität Zürich und einem Nachdiplomstudium im Europarecht in Lausanne arbeitete Frau Kriegers-Tejura am Bezirksgericht Bülach und erwarb 1999 das züricherische Rechtsanwaltspatent. Nach mehrjähriger Tätigkeit in einer mittelgrossen Wirtschaftskanzlei in Zürich machte sich Frau Kriegers-Tejura 2007 selbständig und ist heute Partnerin der Anwaltskanzlei Morad Bürgi & Partner in Zürich mit Schwerpunkt Arbeits- und Vertragsrecht. Zudem ist sie Dozentin/Expertin an diversen Fachhochschulen, Höheren Fachschulen (Nebenberuf) und Erwachsenenbildungsinstitutionen und publiziert regelmässig zu arbeitsrechtlichen Themen.
Zielgruppe
Personalverantwortliche und ihre Mitarbeitenden, Führungskräfte und Geschäftsführer von KMU, Treuhänder.