WEKA Praxis-Seminar
Öffentliches Personalrecht
Grundlagen und Besonderheiten
Donnerstag, 11. Oktober 2012
So gewinnen Sie Sicherheit bei den Besonderheiten dieses Rechtsgebietes und können diese sofort in die Praxis umsetzen
Die Arbeitsverhältnisse bei der öffentlichen Hand werden nicht durch das Obligationenrecht, sondern durch öffentlichrechtliche Erlasse, das sog. öffentliche Personalrecht, geregelt. Sie lernen die Grundlagen und die Besonderheiten dieses Rechtsgebietes kennen, insbesondere bei der Begründung und Auflösung der Arbeitsverhältnisse, bei Lohnfragen und beim Rechtsschutz.
Anhand von Beispielen aus der Praxis werden insbesondere Fragen zur Auflösung von öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnissen diskutiert. Zudem wird auf die neueste Gerichtspraxis, insbesondere aus Deutschschweizer Kantonen, sowie des Bundes eingegangen.
Ihr Praxis-Nutzen
- Sie erkennen die enorme Tragweite des öffentlichen Personalrechts und kennen die wesentlichsten Unterschiede zum privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.
- Sie sind in der Lage, die für Ihre speziellen Arbeitsverhältnisse massgeblichen Gesetze zu finden.
- Sie kennen die Anforderungen an eine einwandfreie Kündigung durch die öffentliche Hand
- Sie werden für das allgemeine Verwaltungsrecht und insbesondere für den erhöhten Rechtsschutz sensibilisiert.
Zielgruppe
Vorgesetzte und Personalverantwortliche in öffentlichen Verwaltungen, insbesondere in Gemeinden (Schul- und Kirchgemeinden), Zweckverbänden und Anstalten (Spitäler etc.); HR-Mitarbeitende, die von der Privatwirtschaft in öffentliche Verwaltungen gewechselt haben.
Referent

Rolf Müller
Herr Müller ist seit 2003 als Partner bei Engel & Küng Rechtsanwälte tätig, wo er sich – wie bereits bei seinen früheren Tätigkeiten für das Personalamt des Kantons Zürich (1995 – 2000) sowie für den Schweizerischen Baumeisterverband (2000 – 2003) – schwergewichtig mit arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigt. Rolf Müller ist seit dem Jahr 2000 ständiger Referent am Ausbildungszentrum des Schweizerischen Baumeisterverbandes in Sursee. Seit 2009 ist er zudem Fachanwalt SAV Arbeitsrecht.Melden Sie sich gleich hier an
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Ort
Zentrum für Weiterbildung der Universität Zürich, Schaffhauserstrasse 228, 8057 Zürich
Anreise:
Vom Hauptbahnhof oder Bahnhof Oerlikon bequem mit Tram Nr. 10 oder 14 erreichbar (Haltestellen Hirschwiesenstrasse oder Berninaplatz).
Parkplätze für Autos (gebührenpflichtig) und Fahrräder sind vorhanden.
Donnerstag, 11. Oktober 2012 (Fahrplan ÖV)
1-Tagesseminar: von 9.00 - 16.30 Uhr (Welcome-Kaffee ab 8.30 Uhr)
Preis
CHF 890.- (exkl. MWST)inklusive Mittagessen, Getränke, Pausenverpflegung, Seminarunterlagen und Zertifikat.
Preisvorteil
Wenn Sie sich am gleichen Tag für mehrere Seminare* auf www.praxisseminare.ch entscheiden, profitieren Sie von mindestens 10% Rabatt:
- ab 2 Teilnahmen/Teilnehmenden: 10% Rabatt
- ab 4 Teilnahmen/Teilnehmenden: 15% Rabatt
(*Ausgenommen: Fachkongresse und mehrtägige Seminare)
Anmeldung
| Event | Praxis-Seminar «Öffentliches Personalrecht – Grundlagen und Besonderheiten» |
| DATUM des Events | __________________________________________________ |
| Name: | __________________________________________________ |
| Vorname: | __________________________________________________ |
| Funktion: | __________________________________________________ |
| E-Mail Adresse: | __________________________________________________ |
| Telefon-Nr: | __________________________________________________ |
| Firma: | __________________________________________________ |
| Zusatz: | __________________________________________________ |
| Strasse: | __________________________________________________ |
| PLZ / Ort: | __________________________________________________ |
| Land: | __________________________________________________ |
Bitte faxen Sie diese Anmeldung an WEKA Business Media AG:
+41 (0)44 434 89 99
oder melden Sie sich telefonisch an:
+41 (0)44 434 88 34
http://www.praxisseminare.ch
Anmeldefristen/Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl pro Seminartag ist begrenzt, um Ihre optimale Betreuung zu gewährleisten. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen werden bis 7 Tage vor der Durchführung der jeweiligen Seminarveranstaltung entgegengenommen.
Abmeldungen/Umbuchungen/Fernbleiben:
Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Seminartermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Seminar wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet. In diesem Fall wird der Teilnehmerin/dem Teilnehmer die Seminardokumentation per Post zugestellt.
Umbuchungen
sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Seminartermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei kurzfristigen Umbuchungen ab 30 Tagen vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig.
Ersatzteilnehmer:
Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
Preis:
Im Seminarpreis inbegriffen sind die Seminarunterlagen, Getränke, Mittagessen (nur bei ganztägigen Seminaren), Pausenverpflegung sowie ein Zertifikat. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Ihrer Anmeldung und ist sofort fällig. Unsere Veranstaltungen sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig.


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